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Fachberaterqualifizierung für Steuerberater/innen |
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| Fachberater - die Spezialisierung für Steuerberater/innen Die Bundesteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband e. V. haben neue Möglichkeiten der Spezialisierung für Steuerberater/innen geschaffen. Analog zum Fachanwaltstitel der Rechtsanwälte haben nun auch Steuerberater/innen die Möglichkeit, die Bezeichnung Fachberater/in zu nutzen. Mit der Fachberaterbezeichnung können überdurchschnittliche Kenntnisse in einem Fachgebiet dokumentiert und Mandanten und Partnern gegenüber hervorgehoben werden. Mit Wissen werben! Was sich bei Fachanwälten und Fachärzten in der Kundenkommunikation bewährt hat, steht nun auch den Steuerberatern und -beraterinnen offen.
Anforderungen Damit Steuerberater und Steuerberaterinnen die jeweilige Fachberaterbezeichnung tragen dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Genauere Erläuterungen finden Sie bei den einzelnen Fachbereichen. |











